wir freuen uns Dich wieder als Gast begrüßen und bewirten zu dürfen.
Nach § 2 Abs. 3 der CoronaVO Gast-stätten sind wir verpflichtet, zur Auskunftserteilung folgende Daten abzufragen.
Vielen Dank! Wir wünschen dir viel Vergnügen bei deinem Aufenthalt im 55ELEVEN